Rettet die Bienen, Vögel und Schmetterlinge – stoppt das Artensterben!

Als Naturschutzverein unterstützen wir das “Volksbegehren Artenvielfalt” in Bayern. Wir rufen alle Mitglieder dazu auf, sich über das Volksbegehren zu informieren und sich zwischen dem 31.01. und 13.02.2019 in die Unterschriftslisten in den Rathäusern einzutragen, damit es zu einem Volksentscheid kommen kann und über den vorgeschlagene Gesetzentwurf abgestimmt werden muss.

Das Voksbegehren zielt auf eine Verbesserung des Artenschutzes und eine Erhöhung der Artenvielfalt in Bayern. Konkrete Absicht des Volksbegehrens ist eine Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes.

Die Stimmabgabe läuft vom 31.1. bis zum 13.2.2019.

Es werden rund 1 Million Stimmen benötigt, damit der Volksentscheid im Sommer 2019 stattfinden kann. Träger des Volksbegehrens sind die ÖDP, der Landesbund für Vogelschutz und Bündnis 90 die Grünen. Weitere 7 Unterstützer und inzwischen 116 (Stand 15.01.2019) Bündnispartner unterstützen das Volksbegehren, darunter auch die CIPRA Deutschland und der Verein zum Schutz der Bergwelt.

Das Volksbegehren greift eine der besorgniserregendsten Entwicklungen unserer Zeit auf: Das dramatische Insektensterben und den daraus resultierenden Rückgang der Vögel und anderer Arten. Politik und die Gesellschaft sind gefordert, dieser Entwicklung entschieden entgegen zu treten. Nationale und internationale Naturschutzinstrumente konnten diese Entwicklung bisher nicht aufhalten.

Was beinhaltet das Volksbegehren?

Die geplanten Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz lassen sich in sechs Schwerpunkten zusammenfassen.

  • Biotopverbund schaffen

Natürliche Lebensräume miteinander vernetzen, Trittsteine für Arten schaffen; auf 10% (bis 2023) und min. 13% (bis 2027) der Landesfläche (Offenland);

  • Nachhaltige Ausbildung von Landwirten

Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landespflege in den Lehr- und Bildungsplänen sowie Lehr- und Lernmittel berücksichtigen.

  • Mehr Transparenz im Politikfeld Natur- und Artenschutz

Berichterstattung zu „aktuellem Zustand und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern“ seitens Höherer Naturschutzbehörden bzw. Umweltministerium gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit.

  • Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Bayern

Mindestens 20% (bis 2025) und min. 30% (bis 2030) der landwirtschaftlichen Flächen sollen nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus (gemäß Verordnung EG Nr 834/2007) bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen bereits ab 2020 komplett.

  • Mehr standortgerechte Blühwiesen in Bayern

Gesetzlich die entsprechenden Lebensräume für Insekten (u. a. Blühwiesen) fordern, fördern und schützen.

  • Reduzierung von Pestizideinsatz

Den Einsatz von Pflanzenschutzmittel gesetzlich strenger reglementieren und für bestimmte Lebensräume komplett verbieten. Ausnahmegenehmigungen können gegen Kompensation erteilt werden. (Vgl. Eingriffsregelung).

Zusätzliche gesetzliche Änderungen: Einführung Gewässerschutzstreifen (5m); Lichtverschmutzung reglementieren; Biologische Vielfalt auch im Staatsforst fördern;

Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Volksbegehrens